Ende April hat das Verwaltungsgericht Köln ein hoffentlich wegweisendes Urteil für den Einsatz von Schalldämpfer zu jagdlichen Zwecken in Nordrhein-Westfalen gefällt. Die Waffenbehörde musste dem Kläger die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers erteilen. Wenn der Landesgsetzgeber sich daran orientiert, sind Schalldämpfer in NRW möglicherweise bald zu jagdlichen Zwecken erlaubt. Unter…
Quelle: Schalldämpfer in NRW bald erlaubt? von jagdschein.xyz