Spielhallen in NRW benötigen keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO

Das OVG Münster für das nordrhein-westfälische Landesrecht geklärt, dass für Errichtung und Betrieb einer Spielhalle nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz erforderlich ist, jedoch keine Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO mehr. Quelle: Spielhallen in NRW benötigen keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO von News Juris Weitere Nachrichten, die Sie interessieren könnten: nachrichten.in ist ein Nachrichtenportal, dass Ihnen einen leichten Überlick über für Sie relevante Informationen und Nachrichten geben soll.

Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

Das BVerwG hat entschieden, dass die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht nicht zu beanstanden ist. Das Land erhebt das Entgelt u.a. Quelle: Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig von News Juris Weitere Nachrichten, die Sie interessieren könnten: nachrichten.in ist ein Nachrichtenportal, dass Ihnen einen leichten Überlick über für Sie relevante Informationen und Nachrichten geben soll.